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Autoankauf Zürich

Häufige Fragen

Alle Antworten — kategorisiert und ehrlich..

Über 25 Fragen aus unserem täglichen Geschäft. Wenn Ihre Frage nicht dabei ist, schreiben Sie uns einfach — wir antworten persönlich.

Insgesamt
27
Antworten
01 · Allgemein
Wir kaufen jede Marke, jeden Zustand und jedes Alter — Personenwagen, Lieferwagen, Wohnmobile, Oldtimer, Elektro- und Hybridfahrzeuge. Auch Fahrzeuge ohne gültige MFK, mit Unfall- oder Motorschaden sowie Exportkandidaten gehören zu unserem Tagesgeschäft. Ausgeschlossen sind ausschliesslich gestohlene oder mit Eigentumsvorbehalt belastete Fahrzeuge.
Wir bedienen den gesamten Kanton Zürich — von Kreis 1 bis Kreis 12, plus die Vororte Oerlikon, Altstetten, Wiedikon und Schwamendingen. Abholung ist überall innerhalb der Stadtgrenzen kostenlos und in der Regel noch am gleichen oder folgenden Werktag möglich.
Von der ersten Anfrage bis zur Auszahlung dauert es in 78 % der Fälle weniger als 24 Stunden. Anfrage online → Offerte innert 60 Minuten → Abholtermin → Vertragsabwicklung & Auszahlung vor Ort. Sie verlassen Ihr Zuhause nicht.
Bei einem privaten Inserat warten Sie durchschnittlich 6 Wochen, führen Probefahrten mit Fremden und verhandeln mehrfach. Unsere Offerte ist verbindlich, die Auszahlung erfolgt in bar bei Abholung, und der Halterwechsel beim Strassenverkehrsamt wird von uns durchgeführt — ohne dass Sie einen Termin in Hinwil organisieren müssen.
Kein Problem. Die Offerte ist unverbindlich für Sie, gültig 7 Tage. Es entstehen Ihnen keinerlei Kosten — auch wenn Sie sich gegen den Verkauf entscheiden oder erst später zurückkommen möchten.
Ja. Manche Kundinnen und Kunden möchten den realistischen Marktwert kennen — zum Beispiel vor einer Scheidung, einer Erbschaft, oder um den Eintauschpreis beim Markenhändler zu verhandeln. Eine schriftliche Indikation ist für Privatpersonen kostenlos.
02 · Zahlung
Sie wählen: Barauszahlung vor Ort direkt bei Abholung des Fahrzeugs (bis CHF 15'000 standardmässig, höhere Beträge nach Voranmeldung) oder Sofort-Überweisung via TWINT bzw. E-Banking auf Ihr Schweizer Konto. In beiden Fällen erhalten Sie den vollen Betrag, bevor das Fahrzeug unser Eigentum wird.
Nein. Die Offerte ist der Betrag, den Sie erhalten — netto. Keine Bearbeitungsgebühr, kein Abzug für Abholung, keine Provision. Auch der Halterwechsel beim Strassenverkehrsamt geht zu unseren Lasten.
Selbstverständlich. Sie erhalten einen schriftlichen Kaufvertrag nach Schweizer Obligationenrecht (Art. 184 ff. OR) mit Fahrzeugdaten, Kaufpreis, Übergabezeitpunkt sowie eine Zahlungsquittung im Doppel. Auf Wunsch zusätzlich eine MwSt-konforme Rechnung für Firmenkunden.
Die Offerte gilt 7 Tage und basiert auf den von Ihnen gemachten Angaben sowie den eingereichten Fotos. Stellen sich vor Ort wesentlich abweichende Tatsachen heraus (zum Beispiel ein nicht angegebener Vorschaden), passen wir den Preis nachvollziehbar an. Stimmen alle Angaben, ist der Preis fix.
Bei Abholung gleichen wir die Angaben aus dem Formular mit dem Fahrzeug ab: Kilometerstand, Innenraum, Aussenzustand, Service-Stempel, MFK-Status. Das dauert in der Regel 10–15 Minuten und bestätigt die Offerte oder führt zu einer transparenten Anpassung mit schriftlicher Begründung.
03 · Abwicklung
Ja. Wir melden das Fahrzeug zum vereinbarten Stichtag beim Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich auf uns um oder ab — je nach Ihrer Präferenz. Sie sind ab der Übergabe weder Halter, noch versicherungs- noch verkehrsrechtlich verantwortlich. Die Kontrollschilder können Sie behalten oder uns zur Abmeldung übergeben.
Sie informieren Ihre Haftpflicht- und Kaskoversicherung über den Verkauf. Die meisten Schweizer Versicherer erstatten Ihnen die Prämie pro rata zurück. Wir stellen Ihnen den Kaufvertrag als Nachweis aus.
Übergaben finden tagsüber an Ihrer Wunschadresse statt. Unser Mitarbeitender weist sich aus, das Fahrzeug wird im Beisein dokumentiert (Kilometerstand, Zustand, Schlüssel- und Dokumentenanzahl), die Zahlung erfolgt vor Schlüsselübergabe. Bei Barzahlung empfehlen wir eine Begleitperson — wir haben kein Problem damit.
Ja. Wir verfügen über eigene Transporter und Anhänger und holen jedes Fahrzeug ab — ob mit Motorschaden, ohne MFK, nach Unfall oder seit Jahren stehend in Garage oder Hof. Sagen Sie uns vorab nur, ob Manövrieren möglich ist, damit wir die richtige Ausrüstung mitnehmen.
Samstag ist ein normaler Abholtag bei uns (08:00–18:00). Sonntags nach Vereinbarung, falls Ihre Verfügbarkeit es erfordert. Geben Sie im Anfrageformular einfach Ihren Wunschzeitraum an — wir richten uns nach Ihnen.
04 · Fahrzeugzustand
Ja, das ist eines unserer Spezialgebiete. Wir haben Verwertungspartner im In- und Export, die genau solche Fahrzeuge nachfragen. Für Sie heisst das: auch ein Wagen, den der Markenhändler ablehnt, hat bei uns einen realen Wert — oft deutlich mehr als beim Schrottplatz.
Selbstverständlich. Eine abgelaufene oder anstehende MFK ist für uns kein Hindernis. Im Gegenteil — viele Kundinnen und Kunden verkaufen genau aus diesem Grund: sie wollen nicht für eine Prüfung bezahlen, die Reparaturkosten von mehreren Tausend Franken nach sich ziehen würde.
Wir kombinieren drei Datenpunkte: Marktwert vergleichbarer Fahrzeuge im Eurotax/SwissGuide-System, Zustand laut Ihren Angaben und Fotos sowie tagesaktuelle Nachfrage aus unserem Händler- und Exportnetzwerk. Daraus entsteht eine Offerte, die nicht der niedrigste Ankaufspreis ist, sondern der realistische Verkehrswert für ein Schnellverkaufsszenario.
Sehr gerne. Fahrzeuge ab 10 Jahren oder mit über 150'000 km haben in der Schweiz oft kaum Wiederverkaufswert — wohl aber im Export. Wir kaufen sie zu fairen Konditionen und entsorgen Sie nicht zum Schrottwert. Oldtimer (über 30 Jahre alt) bewerten wir individuell und auf Wunsch durch einen Sachverständigen.
Nicht ideal, aber kein Ausschlussgrund. Fehlende Servicedokumente reduzieren den Wert minimal. Bei nur einem Schlüssel ziehen wir ca. CHF 150 ab. Bei fehlendem Fahrzeugausweis können wir vor dem Halterwechsel ein Duplikat beim Strassenverkehrsamt beantragen — das organisieren wir.
Ja. Wir kaufen auch Fahrzeuge mit eingetragenen oder nicht eingetragenen Tuning-Massnahmen. Dokumentieren Sie alle Umbauten im Anfrageformular — eingetragene Umbauten erhöhen oft den Wert, nicht eingetragene werden bewertet, aber führen nicht zur Ablehnung.
05 · Dokumente
Fahrzeugausweis (graue Karte), Kontrollschilder (wenn nicht behalten), Servicehistorie soweit vorhanden, alle Schlüssel, gültige Identitätskarte oder Pass. Bei Leasingfahrzeugen zusätzlich die Zustimmung der Leasinggesellschaft — die holen wir auf Wunsch für Sie ein.
Ja. Wir koordinieren direkt mit Ihrer Leasinggesellschaft (Cembra, AMAG Leasing, MultiLease, Auto-Interleasing usw.), holen die Ablösesumme und den Halterwechsel-OK ein und überweisen den Differenzbetrag an Sie. Das spart Ihnen einen Termin und mehrere Telefonate.
Nur mit einer schriftlichen Verkaufsvollmacht des eingetragenen Halters. Bei Erbschaft genügt eine Erbenbescheinigung oder eine Vollmacht der Erbengemeinschaft. Bei Firmenfahrzeugen die Unterschriftsberechtigung gemäss Handelsregister. Wir prüfen das alles diskret und korrekt.
Wir verarbeiten Ihre Daten ausschliesslich zur Vertragsanbahnung und -abwicklung gemäss revFADP (Schweizer Datenschutzgesetz, in Kraft seit September 2023). Ihre Anfrage wird verschlüsselt übermittelt, Fotos werden nach Abschluss gelöscht, und Ihre Daten werden zu keinem Zeitpunkt an Dritte weitergegeben. Details finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Ja, bei B2B-Verkäufen erhalten Sie eine vollständige MwSt-konforme Rechnung mit UID-Nummer, getrennt ausgewiesener MwSt und Lieferadresse. Für die Liquidation mehrerer Leasing-Rückläufer oder Firmenflotten richten wir auf Wunsch einen festen Ansprechpartner ein.

99 · Noch eine Frage?

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