1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Verkäuferin oder Verkäufer eines Motorfahrzeugs und uns als Käuferin — der AutoAnkauf Schweiz GmbH, die unter der Marke Autoankauf Zürich (pkwankauf.ch) auftritt. Sie gelten für alle Ankäufe von Fahrzeugen über das Online-Formular, telefonische Anfragen oder direkten Vor-Ort-Kontakt.
2. Offerten und deren Verbindlichkeit
Unsere Offerten erfolgen schriftlich (E-Mail, WhatsApp) und gelten ab Versand 7 Kalendertage. Die Offerte basiert auf den von Ihnen gemachten Angaben sowie den eingereichten Fotos. Sie ist für Sie als Verkäufer/in unverbindlich; für uns als Käufer/in verbindlich, sofern die bei Übergabe festgestellten Fahrzeugdaten mit Ihren Angaben übereinstimmen.
Stellen sich vor Ort wesentlich abweichende Tatsachen heraus (z. B. ein nicht angegebener Vorschaden, ein höherer Kilometerstand, fehlende Schlüssel oder Dokumente), behalten wir uns eine schriftlich begründete Anpassung der Offerte vor.
3. Vertragsschluss
Der Kaufvertrag kommt durch Unterzeichnung des schriftlichen Kaufvertrags durch beide Parteien bei Übergabe des Fahrzeugs zustande. Bis zur Unterzeichnung besteht keine Pflicht zum Verkauf bzw. Kauf.
4. Berechtigung zur Veräusserung
Sie sichern zu, dass Sie zur Veräusserung des Fahrzeugs berechtigt sind, dass das Fahrzeug frei von Rechten Dritter ist (insbesondere Eigentumsvorbehalt, Pfandrechte, Sicherungsübereignung, laufendes Leasing ohne Zustimmung des Leasinggebers) und dass die von Ihnen gemachten Angaben zum Fahrzeug der Wahrheit entsprechen.
Bei Leasingfahrzeugen koordinieren wir auf Wunsch direkt mit der Leasinggesellschaft, wofür Sie uns eine schriftliche Vollmacht erteilen.
5. Zahlungsmodalitäten
Die Zahlung erfolgt nach Wahl als Barzahlung vor Ort (Standard bis CHF 15'000, höhere Beträge nach Voranmeldung) oder als Sofort-Überweisung via TWINT bzw. E-Banking auf ein Schweizer Konto. Die Zahlung wird in jedem Fall vor Übergabe der Fahrzeugschlüssel und Dokumente vollständig geleistet.
6. Übergabe und Eigentumsübergang
Eigentum und Gefahr am Fahrzeug gehen mit Übergabe der Schlüssel und Dokumente sowie vollständiger Zahlung auf uns über. Ab diesem Zeitpunkt sind Sie nicht mehr Halter/in des Fahrzeugs und tragen keine verkehrsrechtliche oder versicherungsrechtliche Verantwortung mehr.
7. Halterwechsel und Abmeldung
Wir übernehmen den Halterwechsel beim Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich (oder dem für Sie zuständigen Strassenverkehrsamt) zum vereinbarten Stichtag. Sie können die Kontrollschilder behalten oder uns zur Abmeldung übergeben. Bei Abmeldung erhalten Sie die Abmeldebestätigung schriftlich.
8. Gewährleistung
Wir kaufen Fahrzeuge im aktuellen Zustand. Sie sichern zu, dass die im Vertrag und in den Anfrageangaben gemachten Beschreibungen vollständig und wahrheitsgetreu sind. Eine darüber hinausgehende Gewährleistungspflicht des Verkäufers besteht im Rahmen dieses Ankaufs nicht; insbesondere wird das Fahrzeug nach Übergabe nicht reklamationsfähig.
9. Datenschutz
Die Bearbeitung Ihrer Personendaten erfolgt gemäss unserer Datenschutzerklärung. Mit Vertragsabschluss bestätigen Sie, diese gelesen zu haben.
10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf das Vertragsverhältnis findet ausschliesslich schweizerisches Recht Anwendung (Obligationenrecht, insbesondere Art. 184 ff. OR). Gerichtsstand ist Zürich.
11. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmungen tritt diejenige gesetzliche Regelung, welche dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung am nächsten kommt.
Stand: 25. Mai 2026. Diese AGB-Vorlage sollte vor Live-Schaltung durch einen Schweizer Rechtsberater geprüft werden.